Zu den vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Eckpunkten zur Reform des Kindschaftsrechts erklären Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Eckpunkte zur Kindschaftsrechtsreform vorliegen. Besonders wichtig ist, Kinder und gewaltbetroffene Elternteile im Sorge- und Umgangsrecht besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Zudem setzen wir uns dafür ein, Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren zu stärken, denn Kinder sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.
Mit der Reform des Kindschaftsrechts werden familienrechtliche Konzepte, die wir Grünen seit Jahren fordern, endlich umgesetzt. Das „kleine Sorgerecht“ weiten wir für soziale Eltern aus, sodass es im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Damit erkennen wir die gelebte Realität von zahlreichen Patchwork- und Regenbogenfamilien an. Mit der Liberalisierung des Adoptionsrechts lassen wir Adoption auch durch nicht verheiratete Paare zu sowie durch Ehegatten, die ein Kind allein annehmen möchten. Damit tragen wir der vielfältigen Familienkonstellationen Rechnung, die seit Jahren von der Politik ignoriert wurden.