Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die AfD weiterhin als Verdachtsfall beobachtet werden darf, erklären mein Co-Vorsitzender Philmon Ghirmai und ich:
„Das Oberverwaltungsgericht stellt klar, dass der Verfassungsschutz die AfD zurecht als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet hat und damit weiter beobachten darf. Mit der Entscheidung ist eine Hürde hin zu einer bundesweiten Einstufung der AfD, nicht nur als Verdachtsfall, sondern als gesichert rechtsextrem, genommen. Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger*innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss. Unabhängig von der Frage des Parteiverbotes müssen wir Rechtsextremismus weiter bekämpfen und unsere Demokratie schützen, etwa indem wir die Zivilgesellschaft mit einem Berliner Demokratiefördergesetz stärken.“