Zu dem im Bundesrat beschlossenen Kitaqualitätsgesetz erklärt Nina Stahr,Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:
Wir begrüßen, dass das Kitaqualitätsgesetz heute mit dem Beschluss im Bundesrat die letzte Etappe genommen hat. Das ist ein klarer Verhandlungserfolg von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und uns als Ampelfraktionen, den wir durch die Priorisierung frühkindlicher Bildung in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2023 erreicht haben. Wir freuen uns sehr, dass wir trotz der knappen Kassen nun sicherstellen, dass vier Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung auch in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stehen.
Der Gesetzentwurf legt den Fokus klar auf die Qualitätsentwicklung und die Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung – dafür setzen wir uns schon seit langem ein. Damit stärken wir Chancengerechtigkeit, denn jenseits ihrer Familien lernen kleine Kinder an keinem anderen Ort so viel wie am Bildungsort Kita.
Wir wissen, woher wir kommen: Die Vorgängerregierung hatte das Gute-Kita-Gesetz nicht in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert, sodass es ohne unser Zutun einfach ausgelaufen wäre.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir mit dem Änderungsantrag zum Kitaqualitätsgesetz die Übergangslösung für die Sprachkitas abgesichert. Wir sind den Ländern einen großen Schritt entgegengekommen, indem wir die Pflicht für die Länder zur sozialen Staffelung der Elternbeiträge gestrichen haben. Aus fachpolitischer Sicht wäre die Pflicht zur sozialen Staffelung der Elternbeiträge wünschenswert gewesen. Sie ist im Gegensatz zur allgemeinen Gebührenfreiheit das zielgenaue Instrument, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Aber klar ist: Ohne Kompromisse geht es nicht.
Das nun beschlossene Kitaqualitätsgesetz ist ein notwendiger Zwischenschritt zur angestrebten Verankerung von bundesweiten Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung.